
Mr Money und Trixi KFZ – erweiterte Schnittstellen
9. November 2012Neues BGH Urteil bzgl. LV-Klausel

BGH kippt Klauseln in Lebensversicherungs-Verträgen erneut:
Der Bundesgerichtshof hat in einem weiteren Urteil im Verfahren gegen den Lebensversicherer Generali verbraucherfeindliche Regelungen bei der Kündigung von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Demnach dürfen die Versicherer unter anderem nicht die Vermittlungsprovisionen mit den ersten Beiträgen des Versicherten verrechnen. Nach Angaben der obsiegenden Verbraucherzentrale Hamburg haben Versicherte nun Anspruch auf Rückerstattung nicht ausbezahlter Beträge.
Quelle: n-TV