
Richtig gute Maklerprozesse: Haftungsrisiken senken mit dem richtigen Dokumentenmanagement
30. September 2016
Provisionsabrechnung: Warum ein Maklerverwaltungsprogramm unerlässlich ist. (Praxisbericht)
25. November 2016Kommentar zum BGH-Urteil über Kundeninformationspflicht-Klausel im Maklervertrag

Dieses Jahr beschloss der BGH bestimmte AGB bzw. Maklervertragsklauseln als nicht wirksam zu erachten. In dem Urteil ging es konkret um eine Klausel, welche den Mandaten verpflichtete sich bei neuen Risiken selbstständig bei seinem Makler zu melden. Der Bundesgerichtshof beschloss nun, dass es zu den Pflichten des Maklers gehöre selbst tätig zu werden und seine Mandanten regelmäßig zu überprüfen.
In der Ausgabe 10/2016 ging das Magazin AssCompact auf einige Fallstricke ein und nannte Situationen des Mandanten wie Rechtsschutzversicherung volljähriger Kinder und Bauherrenpflichten, um die Komplexität zu veranschaulichen. Der 1. stellvertretende Vorsitzende des IGVM und Dozent für Versicherungsrecht, Herr Wilfried Simon, kommentierte den Artikel und das BGH-Urteil wie folgt:
„Der Beitrag zu den Bedingungsfallen zeigt zutreffend auf, warum VersM im Interesse Ihrer Mandanten […] „verpflichtet“ sind, in bestimmten Zeitabständen (z.B alle ein bis zwei Jahre), den Bedarf des VN auf neue erweiterte Risiken hin zu überprüfen. Nach einem aktuellen Urteil des BGH gehört es zu den Aufgaben der VersM, diese Analysen ungefragt durchzuführen. Die Zeitabstände von etwa einem oder zwei Jahr/en dürften sich wohl wirksam vereinbaren lassen.
Nach der Entscheidung des BGH, die 2016 – also zum Zeitpunkt erging des neuen Vermittlerrechts erging -, muss die Wirksamkeit von Klauseln in Maklerverträgen oder AGB bezweifelt werden, die den VN/Mandanten generell dazu verpflichten, von sich aus dem VersM Änderungen zu melden.
[…] Denn der Versicherte ist sich meist gar nicht darüber bewusst, dass eine neue Risikosituation entstanden ist und die häufig nur dann versichert ist, wenn ein separater Vertrag geschlossen wird. Dies wäre meiner Meinung nach auch das absolute K.O.-Kriterium, dem Mandanten selbst eine solche Abschätzung zu überlassen! Gerichte werden solche Klauseln vermutlich kassieren!“
Wie können sich nun Versicherungsmakler schützen?
Neben dem offensichtlichen Anpassen der Vertragswerke müssen Makler nun vorbeugend tätig werden. In regelmäßigen Abständen sollten Sie Ihre Mandanten kontaktieren und eine Bedarfs-bzw. Risikoanalyse anbieten.
In welcher Form das geschieht ist unerheblich, wichtig ist nur, dass Sie festhalten wann Sie den VN kontaktiert haben und ob er zusagte oder ablehnte. Dabei können moderne Maklerverwaltungsprogramme wie dem von CODie helfen. Diese dokumentieren Anrufe und sämtliche Korrespondenz, das senkt Ihr Haftungsrisiko.
Praxistipp: Die richtige Bedarfsanalyse für den VN
Stimmt Ihr Mandant nun der erneuten Beratung zu, stehen Sie weiterhin in der Pflicht ihn umfassend zu beraten. Das ist kompliziert, denn Ihr Mandant weiß gar nicht was eine Gefahr darstellen könnte. Sie müssen also über Fragen führen und dürfen dabei nichts auslassen.
Für diese komplexe Aufgabe empfiehlt sich ein Bedarfsanalyseprogramm, in welchem Fragen und Abzweigungen frei definiert werden können – wie z. B. KuBAss (= Kunden-Beratungs-Assistent). Damit lässt sich die letzte Bedarfs- und Risikoanalyse neu bearbeiten und Änderungen – auch von bereits analysierten Risiken – neu erfassen. Gute Bedarfsanalyseprogramme wie KuBAss erstellen außerdem eine ToDo-Liste mit den notwendigen Änderungen durch den VersM und übermitteln dem Mandanten die Analyse-Dokumentation als PDF. Viele Bedarfsanalyseprogramme besitzen eine Schnittstelle zu Maklerverwaltungsprogrammen, wie dem vom CODie – das macht den Import / Export der Kundendaten leichter und erspart Ihnen die Eingabe.
Fazit
Senken Sie Ihr persönliches Haftungsrisiko in dem Sie umfassend dokumentieren, nicht nur das Beratungsgespräch an sich, sondern auch, dass Sie eines angeboten haben. Nutzen Sie dazu revisionssichere Software anstelle einer Excel-Tabelle. Melden Sie sich jährlich oder häufiger, Ihre Kunden werden den guten Service schätzen.